Grundstücksentwässerung

Der ZAS hat die Aufgabe, den technischen Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS), beispielsweise die technische Prüfung von Entwässerungsanträgen sowie Abnahmen und Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, im Auftrag der Verbandsgemeinden durchzuführen.

Begriffe
Die Leitungen vom öffentlichen Kanal in das Grundstück und der Grundstückskontrollschacht (i.d. Regel der erste Schacht im Grundstück) stellen den Grundstücksanschluss dar.
Die Leitungen von diesem Grundstückskontrollschacht zum Gebäude werden als Grundstücksentwässerungsanlage bezeichnet. Unter diesen Begriff fallen alle Leitungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden, die das Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) aus den Fall- oder Anschlussleitungen dem Grundstücksanschluss zuführen.

Grundleitungen sind die im Erdreich verlegten Leitungen der Grundstückentwässerungsanlage.
Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören auch Entwässerungsgegenstände (zum Beispiel Waschbecken, WCs, Bodenabläufe, Rinnen, Schächte) und Abwasserbehandlungsanlagen.

Verantwortliche für die Grundstückentwässerungsanlagen und -anschlüsse
Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt der Grundstücksentwässerungsanlagen und des Grundstücksanschlusses sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Auch für den Teil eines Grundstücksanschlusses, der im Straßenbereich, also auf öffentlichem Grund oder ggf. auf Fremdgrund liegt, ist der/die Eigentümer/in zuständig. Welche Kanäle öffentlich sind, bestimmt die jeweilige Verbandsgemeinde. Hierzu liegt ein Kanalkataster beim ZAS vor, in dem alle öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle eingetragen sind. Die restlichen Kanäle sind dann privat, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen normalen Grundstücksanschluss oder um eine gemeinsam genutzte private Sammelleitung handelt.

Damit ist der/die Grundstückseigentümer/in auch verpflichtet, auf eigene Kosten alle notwendigen Maßnahmen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Grundstücksentwässerung durchzuführen.

Dies ist in § 1 und 8 der Entwässerungssatzung (EWS) der Verbandsgemeinden so festgelegt.

Anschauliche Darstellungen hierzu finden Sie unter Entwässerungssysteme.

 

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