Grundstückentwässerungsanlagen
müssen z. B. folgenden Anforderungen
genügen:
- Sie müssen je nach Entwässerungssytem an den
richtigen Kanal angeschlossen sein (Schmutzwasser an den
Schmutzwasserkanal).
- Die Leitungen müssen ein bestimmtes Gefälle haben
(schließlich wollen Sie doch, dass das Wasser abläuft).
- Sie müssen gegen Rückstau gesichert sein
(damit Ihr Keller nicht voll Abwasser läuft). Ein Merkblatt des ZAS über den Schutz
gegen Rückstau finden Sie hier.
- Alle Leitungen müssen wartbar sein. Daher sind
ausreichend Revisionsschächte und Putzöffnungen vorzusehen.
- Sie müssen dicht sein, d.h. kein Abwasser darf in
das Erdreich gelangen. Dies ist durch Druckprüfungen nachzuweisen.
- Das Regenwasser ist bei Neu-, An- und größeren
Umbauten in der Regel auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Wertvolle Fachinformationen vom Landesamt
für Umwelt Ernährung und Verbraucherschutz zur Versickerung von
Niederschlagswasser finden Sie hier und vom Wasserwirtschaftsamt hier.
Weitere Anforderungen an Eigenschaften und an die Ausführung von
Grundstücksentwässerungsanlagen und -anschlüssen stehen im Merkblatt des ZAS: Regeln für die Erstellung,
den Betrieb und Unterhalt einer Grundstücksentwässerungsanlage für das
Verbandsgebiet und in den einschlägigen DIN-Normen und technische
Regeln, die Sie vom Beuth-Verlag oder bei der DWA beziehen können.
Damit die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden,
sollten Sie als Grundstückseigentümer geeignete Ingenieurbüros und
wirklich nur Fachbetriebe mit den Arbeiten an bestehenden oder neu zu
bauenden Grundstücksentwässerungsanlagen beauftragen.
Entwässerungsplanung
Bei einem Neubau und bei Veränderungen an der
Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Entwässerungsplan in 4-facher
Ausfertigung zur technischen Prüfung beim ZAS einzureichen. Die
Vorgehensweise und wie ein Plan auszusehen hat finden Sie in dem ZAS-Merkblatt für das Erstellen und die
Einreichung von Entwässerungs- und Tekturplänen mit Hinweisen zur
Herstellung von Grundstücksanschlüssen und
Grundstücksentwässerungsanlagen Ein Musterentwässerungsplan kann
beim ZAS eingesehen werden.
Die Genehmigung erteilt die jeweilige Verbandsgemeinde.
Es sind alle am Grundstück vorhandenen Entwässerungsanlagen
darzustellen, auch bereits bestehende.
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