Die Leitungen vom öffentlichen Kanal in das Grundstück und der
Grundstückskontrollschacht (i.d. Regel der erste Schacht im Grundstück) stellen
den Grundstücksanschluss dar.
Die Leitungen von diesem Grundstückskontrollschacht zum Gebäude werden als Grundstücksentwässerungsanlage
bezeichnet. Unter diesen Begriff fallen alle Leitungen innerhalb und außerhalb
von Gebäuden, die das Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) aus den Fall- oder
Anschlussleitungen dem Grundstücksanschluss zuführen.
Grundleitungen sind die im Erdreich verlegten Leitungen der
Grundstückentwässerungsanlage.
Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören auch Entwässerungsgegenstände (zum
Beispiel Waschbecken, WCs, Bodenabläufe, Rinnen, Schächte) und
Abwasserbehandlungsanlagen.
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