| Die Organe des
Zweckverbandes sind: |
| 1. die Verbandsversammlung |
| 2. der Verbandsausschuss |
| 3. die / der Verbandsvorsitzende |
Die Verbandsversammlung besteht aus der / dem
Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. Jedes
Verbandsmitglied entsendet insgesamt sechs Verbandsräte. Die / der
Verbandsvorsitzende und ihre / seine Stellvertreter werden bei der
Ermittlung der Anzahl der Verbandsräte mitgerechnet. Jeder Verbandsrat
hat in der Verbandsversammlung eine Stimme. Die Aufgaben des ZAS und
die Funktion der Organe sind in der Verbandssatzung und in der
Geschäftsordnung geregelt.
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