Die Verbandsversammlung besteht aus der / dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen
Verbandsräten. Jedes Verbandsmitglied entsendet insgesamt sechs Verbandsräte.
Die / der Verbandsvorsitzende und ihre / seine Stellvertreter werden bei der
Ermittlung der Anzahl der Verbandsräte mitgerechnet. Jeder Verbandsrat hat in
der Verbandsversammlung eine Stimme. Die Aufgaben des ZAS und die Funktion der
Organe sind in der Verbandssatzung und in der Geschäftsordnung geregelt.